Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
Für Schäden, die dein Pferd verursacht, haftest du als Besitzer mit deinem Privatvermögen – auch dann, wenn dich keine Schuld trifft. Schütze dich daher mit einer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung vor hohen Entschädigungsleistungen.
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PFERDEHALTER-HAFTPFLICHTSVERSICHERUNG
Die 3 Absicherungen der Pferdehalterhaftpflicht
Unverzichtbar für Pferdebesitzer.
Personenschäden
Schutz vor den finanziellen Folgen einer Unfallverletzung eines Menschen – zum Beispiel Heil- und Pflegekosten, Verdienstausfall, Schadenersatz oder eine lebenslange Rente.
Sachschäden
Beschädigt oder zerstört dein Pferd Gegenstände, übernimmt deine Pferdehalter-Haftpflicht die Reparaturkosten oder erstattet dir den Zeitwert des beschädigten Gegenstands.
Vermögensschäden
Wird eine Person durch einen Unfall mit deinem Pferd daran gehindert, ihrem Beruf nachzugehen, kommt deine Pferdehalter-Haftpflicht für die entstehenden Kosten oder finanziellen Verluste auf.
Ich analysiere den Markt für dich
Ich kenne die Vor- und Nachteile der am Markt angebotenen Produkte und ermittle für dich die optimale Pferdehalter-Haftpflichtversicherung. Meine Beratung ist ganzheitlich, individuell und genau auf deine Bedürfnisse abgestimmt.
Darauf achte ich besonders:
- Geltungsbereich (weltweiter Versicherungsschutz)
- Schadenabwicklung des Versicherers
- Prüfung der versicherten Gefahren und möglicher Deckungserweiterungen
- Ausführliche und persönliche Beratung
UMFASSENDER SCHUTZ
Welche Schäden deckt die Pferdehalter-Haftpflicht ab?
Der Leistungsumfang Ihrer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist abhängig vom gewählten Tarif. Wir berücksichtigen Ihre Wünsche und Anforderungen und bieten Ihnen die für Sie optimale Pferdehalter-Haftpflichtversicherung an. Mögliche Absicherungen:
Wolfsbiss & Pferderipper
Wird dein Pferd durch einen Wolf oder einen sogenannten Pferderipper verletzt oder getötet, beteiligt sich deine Haftpflicht an den Kosten für die Behandlung oder die Einäscherung.
Privater Reitunterricht
Die Pferdehalter-Haftpflicht deckt Schäden ab, die beim gelegentlichen Privatunterricht entstehen – zum Beispiel bei Familienangehörigen oder Freunden.
Fremdreiter und Familie
Bereiten Familienangehörige, Freunde oder andere nicht professionelle Reiter*innen dein Pferd, übernimmt deine Haftpflicht die Schäden, die durch dein Pferd verursacht werden.
Reitbeteiligung
Auch deine Reitbeteiligung ist durch die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung abgesichert.
Mietsachschäden
Die Versicherung kommt auch für Mietsachschäden auf – zum Beispiel, wenn dein Pferd einen geliehenen Pferdeanhänger beschädigt.
Personenschäden
Wenn dein Pferd einer Person einen Schaden zufügt, ist die Pferdehalter-Haftpflicht für dich da und übernimmt die Kosten.
Pferdesport
Schäden, die dein Pferd auf Turnieren verursacht, sind ebenfalls mitversichert.
Ungewollter Deckakt
Bei ungewollten Deckschäden übernimmt die Versicherung deine finanziellen Verpflichtungen.
Weltweiter Schutz
Du gehst mit deinem Pferd für eine Weile ins Ausland oder nimmst an internationalen Turnieren teil? Ein weltweiter Versicherungsschutz ist möglich.
Gebissloses Reiten
Deine Pferdehalter-Haftpflicht kommt auch dann für Schäden auf, wenn du mit gebissloser Zäumung und ohne Sattel geritten bist.
Bestattung
Kommt dein Pferd bei einem Unfall ums Leben, beteiligt sich deine Haftpflicht an einer würdevollen Einäscherung.
Forderungsausfall
Wirst du von einem fremden Pferd verletzt und dessen Halter kann deinen Schaden nicht ersetzen, hilft dir deine Haftpflicht dabei, deine Forderungen durchzusetzen.
Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist für jeden Pferdebesitzer unverzichtbar.
FAQ
Häufig gestellte Fragen zur Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
Fragen, die mir immer wieder gestellt werden, habe ich hier für dich zusammengestellt:
Du bist gesetzlich zum Schadensersatz verpflichtet, wenn dein Pferd einer dritten Person einen Schaden zufügt – selbst dann, wenn du die notwendige Sorgfalt beachtet hast und dich keine Schuld trifft. Diese Verantwortung ergibt sich allein aus der sogenannten „Tiergefahr“ (Gefährdungshaftung).
Tierhüter, die dein Pferd zeitweise als unbezahlten Gefälligkeits- oder Freundschaftsdienst beaufsichtigen oder übernehmen, können ebenfalls mitversichert werden. Ist dieser Punkt für dich wichtig, achte darauf, dass er in deiner Haftpflichtversicherung enthalten ist.
Fremdreiter sind nicht in jeder Pferdehaftpflicht mitversichert. Wenn also jemand in unregelmäßigen Abständen auf deinem Pferd reitet, ohne dafür zu bezahlen, achte darauf, dass diese Leistung in deinem Tarif enthalten ist.
Sehr häufig vereinbaren Pferdehalter mit einer dritten Person eine Reitbeteiligung. Möchtest auch du als Pferdebesitzer eine Reitbeteiligung ermöglichen, sollte dieser Punkt unbedingt in deiner Pferdehalterhaftpflicht berücksichtigt und eingeschlossen sein.
Erleidest du durch das Pferd eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden und der Halter des verursachenden Tiers kann nicht zahlen, übernimmt deine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung deine Ansprüche.
Melde Schäden einfach bequem online auf meiner Internetseite oder ruf mich an. Ich kümmere mich darum.
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Du hast Fragen? Gerne stehe ich dir persönlich Rede und Antwort.
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